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Alte Universitätsstraße 19
55116 Mainz – Germany
Tel.: +49/6131 / 3 93 93 60

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1682 IX 4_14 Defensivvertrag von Neuhaus
Brandenburg - Preußen, Dänemark, Münster |
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Begriffen, soll das foedus, undt was
man vermöge deßselben zu præsti-
ren hat, so lange, biß die gefahr,
undt operation vorbeÿ, conti-
nuiren.
20. Schließlich soll dieser Tractat
von aller seits Herrn Princi-
palen innerhalb sechs wochen
à dato dieses oder , so viel mög-
lich eher ratificirt, undt sothaner
ratificationes zu Minden ge-
höriger maßen außgewechselt
werden. Deßen zu Urkundt,
undt daß obiges alles also ver-
glichen, abgehandelt undt ge-
schloßen., haben die hierzu ge-
vollmächtigte Königl[iche] Churfürstl[iche]
und fürstl[iche] Ministri sich
eigenhändig underschrieben, und
Ihr pitschafft dabeÿ getrückt,
So geschehen zu Newhauß den
4./14. Septmebris 1682.
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